Weiterbildungen werden meist neben der Arbeit durchgeführt
Wer einen Kredit für eine berufliche Weiterbildungsmaßnahme benötigt geht mit seinem Anliegen zu seiner Hausbank. Da viele Weiterbildungen parallel zur Arbeit stattfinden, ist in den meisten Fällen ein geregeltes Einkommen vorhanden. Ist die Bonität ausreichend und enthält die Schufa-Auskunft keine gravierenden Negativmerkmale steht der Kreditaufnahme nichts im Wege.
Wenn allerdings schon Verpflichtungen bestehen, und der Bank die Bonität des Kreditnehmers nicht ausreicht, muss der Kredit zur Weiterbildung unter Umständen durch einen Bürgen gesichert werden. Für eine Bürgschaft kommen meist enge Familienmitglieder infrage, die gut situiert sind. Oft ist eine einfache Bürgschaft ausreichend. Im Falle eines Zahlungsausfalls haftet der Bürge gegenüber der Bank mit seinem privaten Vermögen.
Weiterbildungen werden in vielen Bundesländern gefördert
Falls über die Hausbank kein Kredit für eine Weiterbildung zur Verfügung gestellt werden kann, lässt sich die Maßnahme unter gewissen Voraussetzungen auch auf einem anderen Weg finanzieren. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau, kurz KfW, finanziert die Aus- und Weiterbildung von Studenten, Schülern und Fachkräften über einen Kredit.
Meisterprüfungen und bestimmte berufliche Qualifikationen werden in den meisten Fällen zwar nicht komplett finanziert aber bezuschusst. Die jeweilige Kreditsumme wird beantragt und von einer Bank oder Sparkasse ausgezahlt. Auch die Rückzahlung erfolgt an die jeweilige Bank. Auch die Bundesländer stellen in vielen Fällen finanzielle Mittel für die berufliche Weiterbildung zur Verfügung. Die Leistungen unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland und müssen separat beantragt werden.
Weiterbildungen sind auch ohne Beschäftigung möglich
Arbeitslose erhalten bei Banken keinen Kredit. Auch wer berufsunfähig erkrankt ist, wird von fast allen Banken abgewiesen, wenn ein Kredit nachgefragt wird. Dies liegt daran das die gewährten Leistungen den Lebensunterhalt sichern sollen und nicht als Einkommen gewertet werden.
Da die Arbeitsämter und auch die Rentenversicherungsträger aber daran interessiert sind Arbeitslose und berufsunfähig Erkrankte schnellstmöglich wieder in ein Beschäftigungsverhältnis zu bringen, wird eine Weiterbildung oder sogar eine komplette Berufsausbildung finanziert.